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   VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500   

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VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500 (https://dejure.org/2021,6687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2021 - 19 C 19.500 (https://dejure.org/2021,6687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2021 - 19 C 19.500 (https://dejure.org/2021,6687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2, § 30 Abs. 1 S. 1, § 32 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Nr. 8 lit. a; AufenthV § 31 Abs. 3, § 39 S. 1 Nr. 3, Nr. 5
    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zumutbare Trennung vom Ehemann und Vater für die übliche Dauer des Visumverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    Allerdings sind die Ausländerbehörden verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die bestehenden familiären Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und sie entsprechend ihrem Gewicht in den behördlichen Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08 - juris).

    Der mit der Durchführung des erforderlichen Visumverfahrens üblicherweise einhergehender Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, B.v. 10.5.2008 - 2 BvR 588/08; B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 5625/10 - jeweils juris).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    Zum anderen ist im Hinblick auf die von der Klägerin zu 1 geschlossene sogenannte Dänemark-Ehe bei der Anwendung dieser Vorschrift auf die Entstehung des Anspruchs auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der letzten Einreise des Ausländers in das Bundesgebiet - auch von einem anderen Schengen-Staat aus - abzustellen; eine Entstehung des Anspruchs nach der Einreise ins Schengen-Gebiet, aber vor der letzten Einreise in das Bundesgebiet genügt nicht (vgl. BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - juris; Maor in Kluth/Heusch, AuslR, 2. Aufl. 2021, § 5 AufenthG Rn. 27.1 m.w.N.).

    Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sind daher prinzipiell eng auszulegen (BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15/14, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 - juris).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    In den Blick zu nehmen ist, wie lange ein Visumverfahren bei korrekter Sachbehandlung und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO voraussichtlich dauern würde und welche Auswirkungen ein derartiger Auslandsaufenthalt der Ausländer für die Familie hätte (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - juris).
  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    Es obliegt im Übrigen den Klägerinnen, im Einzelnen eine Absehbarkeit der Dauer des erforderlichen Visumverfahrens abzuklären (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26).
  • VG Saarlouis, 09.06.2016 - 6 L 205/16

    Einzelfall eines möglichen Anspruchs auf Erteilung einer ehebedingten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    Die Ehe wurde allerdings in Dänemark geschlossen (vgl. Maor, a.a.O., § 5 Rn. 30, VG Aachen, U.v. 13.4.2016 - 8 K 669/15 - juris Rn. 36, VG Bremen, B.v. 24.5.2016 - 2 V 188/16 - juris Rn. 32; VG des Saarlandes, B.v. 9.6.2016 - 6 L 205/16 - juris Rn. 13, 14; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 26.11.2019 - 5 K 2905/18 - juris Rn. 36).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    Es wäre mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar, wenn man unter Berufung auf das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten in der Vergangenheit die Beschwerde zurückweisen und einen Antragsteller darauf verweisen würde, wegen einer aufgrund einer Änderung der Sach- und Rechtslage mittlerweile positiven Beurteilung der Erfolgsaussichten einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    Davon ausgehend unterstellt der Senat (mangels nachvollziehbarer Angaben der Klägerinnen), dass zwischen den Klägerinnen und dem Ehemann/Vater eine aufenthaltsrechtlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft vorliegt und der Vater ein hinreichendes Maß an Elternverantwortung wahrnimmt, so dass sich grundsätzlich aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK rechtliche Schutzwirkungen ergeben können (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17 ff. m.w.N.; B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    Dabei ist eine Abwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip durchzuführen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8.09 - juris m.w.N. zur Rechtsprechung des EGMR).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500
    Davon ausgehend unterstellt der Senat (mangels nachvollziehbarer Angaben der Klägerinnen), dass zwischen den Klägerinnen und dem Ehemann/Vater eine aufenthaltsrechtlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft vorliegt und der Vater ein hinreichendes Maß an Elternverantwortung wahrnimmt, so dass sich grundsätzlich aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK rechtliche Schutzwirkungen ergeben können (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17 ff. m.w.N.; B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • VG Bremen, 24.05.2016 - 2 V 188/16
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • VG Köln, 26.11.2019 - 5 K 2905/18
  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 669/15

    Anspruch; Gesetzlicher Anspruch; Aufenthaltstitel eines anderen Schengen Staates;

  • VG Ansbach, 19.02.2019 - AN 11 S 17.00392

    Rechtmäßige Abschiebungsandrohungen

  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Die Pflicht zur Einreise mit dem erforderlichen Visum soll gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug vor der Einreise geprüft werden können, um die Zuwanderung von Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von vornherein zu verhindern; deshalb dürfen auch generalpräventive Aspekte Berücksichtigung finden, damit das Visumverfahren seine Funktion als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung wirksam erfüllen kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 18, Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 20; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 17 und Beschl. v. 28.05.2015 - 10 CE 14.2123 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.07.2007 - 10 ME 130/07 - juris Rn. 10).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten; durch die Gestaltung ihrer Ausreise haben Ausländer es selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie beispielsweise eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen, indem sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs abklären oder indem sie sich vorab für einen Termin für die Visumbeantragung registrieren lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22; Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 35; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 C 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 24.09.2019 - 10 C 19.1849 - juris Rn. 7; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5; Beschl. v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14 und Beschl. v. 13.01.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 34).

    Denn es obliegt der Antragstellerin, durch die Gestaltung ihrer Ausreise, insbesondere einer Terminbuchung bereits im Bundesgebiet und der Einholung einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz und so familienverträglich wie möglich zu halten (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19, Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 33; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es auf der freien Entscheidung der Antragstellerin beruhte, unter bewusster Umgehung des Visumverfahrens einzureisen und eine Familie auf aufenthaltsrechtlich ungesicherter Basis zu gründen; die Beteiligten konnten mithin nicht schutzwürdig darauf vertrauen, eine familiäre Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet werde sich ohne größere verfahrensrechtliche Anstrengungen allein durch die Schaffung von Fakten herstellen lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 und Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18).

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 A 173/21

    Aufenthaltserlaubnis unter Nachholung des Visumverfahrens in Ghana

    Insoweit werde auf die Entscheidungen des BayVGH vom 11.5.2021 - 10 C 21.1121 -, und vom 11.3.2021 - 19 C 19.500 -, des VGH Baden-Württemberg - 13 S 44/09 -, des OVG Lüneburg - 8 La 72/08 - und 1 B 36/07 - und des OVG Sachsen-Anhalt - 2 M 86/19 - verwiesen.
  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 485/22

    Rentenversicherung: Voraussetzung für Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei

    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit in dem Sinne, dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss, ist nicht erforderlich, sondern es genügt bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (BayVGH, Beschluss vom 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 6; Happ, in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 26).

    Ausnahmsweise ist hiervon abweichend der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts - hier des Beschwerdegerichts - maßgeblich, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten der Antragstellerin geändert hat, so dass sich infolge dieser Änderung nunmehr hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung erkennen lassen (BVerfG, Beschluss vom 11.8.2020 - 2 BvR 437/20 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 7; a.A. BayLSG, Beschluss vom 19.3.2009 - L 7 AS 52/09 B PKH - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 M 10/22

    Abschiebung nach Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob - wie das Verwaltungsgericht meint (ebenso BayVGH, Beschluss vom 11. März 2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 11) - die Entbehrlichkeit der Durchführung des Visumverfahrens aufgrund einer Eheschließung voraussetzt, dass die Ehe im Bundesgebiet geschlossen wurde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    Ausnahmsweise ist hiervon abweichend der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts - hier des Beschwerdegerichts - maßgeblich, wenn sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten eines Klägers geändert hat und sich infolge dieser Änderung nunmehr hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ergeben (Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2021, 19 C 19.500, juris Rn. 7).

    Der Erfolg braucht nicht gewiss zu sein, muss aber nach den bisherigen Umständen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben, die bereits dann gegeben ist, wenn bei summarischer Überprüfung ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2021, 19 C 19.500, juris Rn. 6).

  • VG Karlsruhe, 28.06.2021 - 4 K 4905/20

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund abgelaufener, nach

    Ob darüberhinausgehend zum Zeitpunkt des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ein gültiges Visum zu fordern ist (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.03.2021 - 19 C 19.500 -, juris, Rn. 10), kann daher dahingestellt bleiben.
  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 19 C 21.835

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Es obliegt im Übrigen der Klägerin, durch die Gestaltung ihrer Ausreise, insbesondere einer Terminbuchung bereits im Bundesgebiet, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz und so familienverträglich wie möglich zu halten (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 10 ZB 21.1151

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug eines

    Daher sind Ausnahmen von der Visumpflicht nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG prinzipiell eng auszulegen (siehe z.B. BVerwG, U.v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - juris Rn. 20; BVerwG, U.v. 11.1.2011 - 1 C 23.09 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 2.7.2015 - 10 ZB 14.2102 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 10 CS 15.800 - juris Rn. 15).
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